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BVerwG, 05.05.1959 - I B 188.58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
Auszug aus BVerwG, 05.05.1959 - I B 188.58
Der Gleichheitssatz verbietet nur solche unterschiedliche Behandlung, für die sich kein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender Grund für die gesetzliche Differenzierung finden läßt (vgl. BVerfGE 1, 52 [BVerfG 23.10.1951 - 2 BvG 1/51]). - BVerwG, 21.01.1955 - II C 177.54
Anfechtung von Prüfungsentscheidungen; Irrevisibilität von zur Ergänzung nicht …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1959 - I B 188.58
Ob der Grundsatz von Treu und Glauben im Zusammenhang mit der Anwendung landesrechtlicher Vorschriften als revisibel im Sinne des § 56 BVerwGG anzusehen ist (vgl. BVerwGE 2, 22 [BVerwG 21.01.1955 - II C 177/54]), mag dahinstehen.